Humboldt-Universität zu Berlin - Theologische Fakultät

Amt und Aufgabe

Amt und Auftrag der dezentralen Frauenbeauftragten

 

An allen Bereichen (Fakultäten / Zentralinstituten / Instituten) der Humboldt Universität vertreten nebenberufliche (dezentrale) Frauenbeauftragte vor Ort die Interessen von Frauen und sind umfassend bei Einstellungsvorgängen und Berufungsverfahren zu beteiligen. Sie leisten Beratung in Konfliktfällen (z.B. bei sexueller Belästigung, Diskriminierung und Stalking), unterstützen die öffentliche Diskussion über Gleichstellung, Diskriminierung und Benachteiligung. Sie entwickeln geeignete Maßnahmen, die das Ziel der Chancengleichheit befördern. Dezentrale Frauenbeauftragte stärken die Frauen- und Geschlechterforschung in den jeweiligen Disziplinen. Im Rahmen eines finanziellen Anreizsystems zur Frauenförderung, wird seit 2002 in allen Fakultäten und Instituten ein einheitlicher Anteil von 5 Prozent aller Sachmittel, die der leistungsbezogenen Verteilung unterliegen, einbehalten und für Zwecke der Frauenförderung reserviert. Die Verteilung der Gelder betreut die zuständige dezentrale Frauenbeauftragte, an der Theologischen Fakultät in Zusammenarbeit mit einer Förderkommission.

Im Einzelnen ergeben sich für die dezentrale Frauenbeauftragte der Theologischen Fakultät u.a. folgende Aufgaben:

  • Informationen, Beratung, Hilfe und Unterstützung von Frauen im Studium, der Promotion, Habilitation und Professur sowie der im nichtwissenschaftlichen Bereich beschäftigten Frauen.
    Beratungssprechstunde: montags von 10 – 12 Uhr und mittwochs von 12 – 14 Uhr,  Raum 427 der Theologischen Fakultät (auch in semesterfreien Zeiten ). Eine individuelle Terminierung ist möglich (per E-Mail).
  • Diese Sprechstunde steht auch weiteren Personen offen.
  • Sicherung eines angemessenen Frauenanteils bei Auswahl-, Personal- und Berufungsverfahren sowie bei der Strukturplanung.
    Schriftliche Stellungnahme vor der Entscheidung über Berufungsvorschläge.
  • Beratung zu Vereinbarkeitsproblemen zwischen Familie und Studium/ Beruf – Weiterempfehlung an das Familienbüro der HU oder unabhängigen Institutionen, mit dem eine Kooperation besteht.
  • Beratung und Unterstützung zu Mobbing, sexuelle Belästigung oder anderen Problemen am Studien- oder Arbeitsplatz (gern auch anonym).
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten und -programmen speziell für Frauen auf Bundes-, Landes- und Universitäts- bzw. Fakultätsebene; Vergabe von Fördermittel gemäß den fakultätseigenen Frauenförderrichtlinien.
  • Vorschläge zur Verbesserung der geschlechtergerechten und/oder familienfreundlichen Gestaltung der Theologischen Fakultät.
  • Aktive Teilnahme an den Sitzungen des Fakultätsrates und weiterer Gremien der Theologischen Fakultät mit der Möglichkeit der Stellungnahme.
  • Teilnahme an den Sitzungen der Gleichstellungskommission der Fakultät als kooptiertes Mitglied.
  • Austausch mit den Statusgruppen der Theologischen Fakultät.
  • Austausch mit den dezentralen und zentralen Frauenbeauftragten der HU, Teilnahme am Plenum.
  • Unterstützung bei fachlichen Initiativen und Projekten zum Thema Gleichstellung.
  • Einberufung der Frauenvollversammlung.
  • Vergabe von Lehraufträgen, z.B. für Workshops.
  • Aufbau eines Netzwerkes innerhalb und außerhalb der Theologischen Fakultät.
  • Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb der Theologischen Fakultät.

 

Wahl der dezentralen Frauenbeauftragten

 

Die Amtszeit der dezentralen Frauenbeauftragten beträgt 2 Jahre. Ihre Wahl ist in der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Fassung vom 24. Oktober 2013) 

§ 37 und im Berliner Hochschulgesetz (02.06.2011) § 59 Abs. 11 geregelt:

 § 37 Verfassung der HU:
(2) Die dezentralen Frauenbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen werden in einer Urnen- bzw. Briefwahl der weiblichen Angehörigen der Einrichtung bestimmt. Hierfür ist der Örtliche Wahlvorstand zuständig.

§ 59 Abs.BerlHG:
(11)
Die Wahl der Frauenbeauftragten wird in der Grundordnung nach dem Grundsatz der Viertelparität geregelt. Wahlberechtigt sind nur die weiblichen Mitglieder der Hochschule.

Die nächste Wahl findet turnusmäßig Anfang 2021 statt.

 

Rechtliche Grundlagen

Die Frauenbeauftragten an der Humboldt-Universität zu Berlin sind Organe der Hochschule. Ihre Rechte und Aufgaben sind vorrangig in § 59 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG vom 02.06.2011 (Zugriff hier) definiert:

1. (…) Die Bestellung der Stellvertreterinnen, der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen erfolgt für zwei Jahre. (…) Die Frauenbeauftragten sind im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an fachliche Weisungen gebunden. (…)

3. Die Frauenbeauftragten wirken auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit der Frauen in der Hochschule und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für weibliche Angehörige der Hochschule hin. Die Frauenbeauftragten beraten und unterstützen die Hochschulleitung und die übrigen Organe und Einrichtungen der Hochschule in allen Frauen betreffenden Angelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung von Frauenförderrichtlinien und Frauenförderplänen, und nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen. Im Rahmen ihrer Aufgaben übernehmen sie die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

5. Die Frauenbeauftragten sind bei allen die Frauen betreffenden strukturellen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie bei den entsprechenden Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu beteiligen. (…) Sie haben Informations-, Rede- und Antragsrecht bei allen Sitzungen der Gremien ihres jeweiligen Bereichs.

6. Die Frauenbeauftragten haben ein Recht auf Auskunft in allen mit ihren Aufgaben in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, einschließlich des Rechts auf entsprechende Akteneinsicht sowie auf Auskunft aus automatisierten Verfahren oder auf Einsicht in automatisierte Verfahren. Sie haben ein Recht auf Beteiligung an Stellenausschreibungen, Beteiligung am Auswahlverfahren, Teilnahme an Bewerbungsgesprächen und Einsicht in die Bewerbungsunterlagen einschließlich der Unterlagen von Bewerbern und Bewerberinnen, die nicht in die engere Auswahl einbezogen worden sind.

8. Ist die Entscheidung eines Gremiums oder eines Organs der Hochschule nach Absatz 6 gegen die Stellungnahme der Frauenbeauftragten getroffen worden, so kann sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Die erneute Entscheidung darf frühestens eine Woche nach Einlegung des Widerspruchs erfolgen. Eine Entscheidung gemäß Satz 1 darf erst nach Fristablauf oder Bestätigung der Entscheidung ausgeführt werden.

 

Weitere Gesetzesgrundlagen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

1991 trat das Landesgleichstellungsgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Berliner Landesdienst (LGG) in Kraft. Das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet die Einrichtungen des Landes Berlin zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur aktiven Frauenförderung. Zu den gesetzlichen Instrumentarien gehören Frauenförderpläne, Frauenvertreterinnen und beispielsweise im Fall von Unterrepräsentanz die Verpflichtung, eine Frau mit gleichwertiger Qualifikation einem männlichen Bewerber vorzuziehen. Der Frauenanteil ist seitdem auch in Führungspositionen kontinuierlich gestiegen; in Spitzenpositionen allerdings sind Frauen immer noch die Ausnahme.

Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 (Gender-Richtlinie)

RL zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.

 

Wichtige Links zu Beratungsstellen der Humboldt-Universität und in Berlin:

 

Informationen der Zentralen Frauenbeauftragten (hier)

Caroline von Humboldt-Programm (hier)

Familienbüro der Humboldt-Universität (hier)

Psychologische Beratungsstelle der Humboldt-Universität (hier)

Vereinbarkeit Promotion und Familie: Broschüre der Humboldt Graduate School (hier)

Ökumenisches Frauenzentrum Evas Arche (hier)

Landesstelle für Gleichstellung und gegen Diskriminierung, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin (hier)

Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung, Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (hier)