Humboldt-Universität zu Berlin - Theologische Fakultät

Frauenförderung

Frauenförderung - Ziel der Humboldt-Universität

Die Frauenförderrichtlinien der Humboldt-Universität zu Berlin haben es sich explizit zum Ziel gesetzt, zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Hochschule beizutragen. Sie ergänzen und konkretisieren die gesetzliche Verpflichtung, bestehende Unterrepräsentationen von Frauen an der Universität abzubauen und Frauen aktiv zu fördern.
Die Humboldt-Universität bemüht sich um die Aufrechterhaltung eines frauen- und familienfreundlichen Arbeitsklimas, welches die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in allen Bereichen einschließlich Forschung, Lehre und Studium möglich macht.
Auf einige Schwerpunkte der Richtlinie soll hier verwiesen werden:

Nach § 2 Abs. sind

 (1) Bei Einstellungen für das wissenschaftliche und das sonstige Personal und bei der Erstellung von Berufungsvorschlägen (…) Frauen bei gleichwertiger Qualifikation so lange bevorzugt einzustellen bzw. vorzuschlagen, bis keine Unterrepräsentation mehr vorliegt.

(7) In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, (…)  grundsätzlich alle Bewerberinnen, sofern sie die formal notwendige Qualifikation für die Stelle besitzen, zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, oder mindestens ebenso viel Frauen wie Männer. Von dieser Vorschrift kann nur mit Zustimmung der Frauenbeauftragten abgewichen werden.

(11) Der Anteil von Frauen unter studentischen Beschäftigten aller Tarifgruppen, insbesondere studentischen Hilfskräften, (…) bei gleichwertiger Qualifikation mindestens dem Frauenanteil an den Studierenden des jeweiligen Studienganges entsprechen.

§ 20 Frauenförderpläne legt fest, dass die Frauenförderrichtlinien

  1. (…) durch Frauenförderpläne (umgesetzt werden), die Fakultäten, Zentralinstitute, Zentralen Einrichtungen bzw. zentralen Dienstleistungsbereiche einschließlich der Zentralen Universitätsverwaltung alle zwei Jahre erstellen.

 

Die derzeit vorhandenen Fördermöglichkeiten der Humboldt-Universität und der zentralen Frauenbeauftragten können hier - gegliedert nach Statusgruppen und Karriereschritten, d.h. von Schülerinnen über Studentinnen und Doktorandinnen bis hin zu Professorinnen – abgerufen werden.

 

Frauenförderung an der Evangelischen Theologischen Fakultät

Im Februar 1998 verabschiedete die Humboldt-Universität ein finanzielles Anreizsystem zur Frauenförderung, das 2002 modifiziert wurde. Seitdem wird in allen Fakultäten und Instituten ein einheitlicher Anteil von 5 % aller Sachmittel, die der leistungsbezogenen Verteilung unterliegen, einbehalten und für Zwecke der Frauenförderung reserviert. Die Verteilung der Gelder betreut die zuständige dezentrale Frauenbeauftragte in Zusammenarbeit mit einer Förderkommission.
Grundlage der Finanzierung von Frauenförderungsmaßnahmen an der Theologischen Fakultät bilden die im Juli 2019 durch den Fakultätsrat verabschiedeten „Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln an der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität, Berlin“, nach der seit dem SoSe 2019 Frauenfördermittel vergeben werden.

 

Wer soll gefördert werden?

Gefördert werden sollen Frauen mit einer speziellen Anbindung an die Theologische Fakultät, d.h. Frauen, die entweder an der Theologischen Fakultät (in der Wissenschaft oder in der Verwaltung) arbeiten, studieren, eine Diplom- oder Masterarbeit, eine Dissertation oder Habilitation anfertigen.
 

Was soll gefördert werden?

Gefördert werden können Projekte und Veranstaltungen, die Frauen in Forschung und Lehre durchführen; daneben Sachmittel in begrenzter Höhe, zum Beispiel zur Teilnahme an nationalen wie internationalen Exkursionen, Veranstaltungen und Workshops, um Erfahrungen zu sammeln, die eigenen Arbeiten vorzustellen bzw. abzuschließen und sich weiterzubilden. Mittel zur Publikation von wissenschaftlichen Beiträgen und Technik (die befristete Leihgabe von Notebooks) sind, wie alle Sachmittel, nachrangig zu gewähren. Daneben gilt es, die Persönlichkeit von Frauen durch überfachliche Qualifizierung, dort zu stärken, wo kein sonstiges Angebot der HU vorliegt.

Präventions- wie Themenarbeit soll „Gleichstellung“ in der Theologischen Fakultät als Auftrag verankern.

Im Einzelfall ist die Bezuschussung einer Kinderbetreuungsmöglichkeit – in Absprache mit dem Familienbüro - möglich, damit an Prüfungen oder fakultätseigenen Veranstaltungen teilgenommen werden kann.


Wie wird gefördert?

Anträge auf finanzielle Förderung sind als Einzel- oder Gruppenanträge mittels eines Antragsformulars rechtzeitig, d.h. zumindest 21 Tage vor der Maßnahme, zu stellen. Für die Bewilligung ist in der Regel die positive Stellungnahme (formlos) der jeweiligen Instituts-/Seminarleitung bzw. bei fakultätseigenen Exkursionen der zuständigen Exkursionsleitung notwendig. Dem Antrag ist eine Beschreibung der Maßnahme beizufügen.
Zur späteren Bearbeitung sind alle Abrechnungsunterlagen in einer pdf-Datei an die Mailanschrift frauenbeauftragte-theologie@hu-berlin.de weiterzuleiten sowie zusätzlich in Papierform (Quittungen im Original) einzureichen (Postfach der Frauenbeauftragten in der Theologischen Fakultät, 2. Stock).
Die maximale Förderungshöhe einzelner Projekte/Anträge ergibt sich aus den FrauenförderrichtlinienEine Vorschusszahlung ist leider nicht möglich.

Förderrungen der dezentralen Frauenbeauftragten erfolgen immer nachrangig, d.h. wenn keine anderweitigen Haushaltsmittel/Drittmittel der Universität, Fakultät, des Instituts zur Verfügung stehen.

 

Frauenförderung auch außerhalb der HU nutzen!

Ob es um eine Studien- oder Promotionsförderung, eine themenbezogene oder personenbezogene Weiterbildung im deutschen wie außereuropäischen Bereich geht, viele kirchliche, staatliche oder private Institutionen bieten Möglichkeiten der Unterstützung. Es lohnt sich daher immer, auch über den Tellerrand der Humboldt-Universität und der anderen Berliner Hochschulen hinauszuschauen.

Grundsätzlich ist die Studiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein guter Ausgangspunkt.

Aus Mitteln des Bundeshaushaltes bieten die deutschen politischen Stiftungen laufend eine Studienförderung (zumeist auch Promotionsförderung) mit bis zu 1.035 € monatlich sowie Netzwerkbildung zwischen Stipendiat*innen, Ehemaligen, Vertrauensdozent*innen, Auswahlausschussmitgliedern und Mitarbeiter*innen an; zudem Zugänge zu Mentoringprogrammen, Praktikumsbörsen und den beiden jeweiligen Partner-Plattformen der Stiftungen. Es wird darauf verwiesen, dass vor allem Frauen sowie junge Menschen, die als erste aus ihrer Familie studieren und/oder Migrationshintergrund haben, angesprochen werden sollen. Die Stiftungen stehen zwar bestimmten Parteien nahe, sie sind aber finanziell und organisatorisch unabhängig.

Die nachfolgende Aufzählung erfolgt wertfrei.

Friedrich-Ebert-Stiftung (Information hier)

Konrad-Adenauer-Stiftung (Information hier)

Friedrich-Naumann-Stiftung (Information hier)

Heinrich-Böll-Stiftung (Information hier)

Rosa-Luxemburg-Stiftung (Information hier)

Das Evangelische Studienwerk ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland. Derzeit fördert es fast 1.200 Studierende und rund 200 Promovierende aller Fachrichtungen an Universitäten und Fachhochschulen. Neben einem monatlichen Stipendium, erhalten die Geförderten den Zugang zu einem umfassenden Bildungsprogramm. Zweimal jährlich treffen sich die Promovierenden des Evangelischen Studienwerks zu einer wissenschaftlichen Tagung.

Für die eigene Fort- und Weiterbildung, zur Unterstützung bei der Planung von Projekten, Workshops o.ä. ist das Amt für kirchliche Dienste (AKD) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) eine wichtige Anlaufstelle.

Die Begabtenförderung (Studium, Promotion) der katholischen Kirche in Deutschland wird über die Bischöfliche Studienförderung des Cusanuswerks geregelt. Es wird Wert darauf gelegt, das Studium durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen. Das Cusanuswerk unterstützt daher Studien, Sprachkurse, PJ-Tertiale, Famulaturen, Praktika, Studienreisen, Forschungsaufenthalte und Fachkurse im Ausland.

Für promovierte Forscherinnen und Forscher an einer Forschungseinrichtung in Deutschland (oder einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland) bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) flexible Fördermöglichkeiten zur Durchführung eines thematisch spezifizierten Forschungsprojekts an. (Infos siehe hier)

 

Dokumente für Anträge auf Förderung u.ä.