Humboldt-Universität zu Berlin - Theologische Fakultät

Studium

Nachfolgende Informationen beziehen sich auf das Erasmus+ Programm der EU, das die Möglichkeit bietet, gleichzeitig einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen und einen Mobilitätszuschuss zu erhalten und die beliebteste Form des Auslandsstudiums ist. Informationen zu anderen Programmen und weltweiten Austauschmöglichkeiten sowie zu verschiedenen Finanzierunsgmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Abteilung Internationales.

 

Partneruniversitäten
Eine Liste unserer Partneruniversitäten finden Sie hier.

 

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für das ERASMUS+-Programm für das Akademische Jahr 2023/2024 (also sowohl Wintersemester 2023/2024 als auch Sommersemester 2024) ist der 31.01.2023. Ihre Bewerbungen können Sie im Bewerbungszeitraum per Mail an erasmus.theologie@hu-berlin.de einreichen.

 

 

Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen beinhalten:

  • Bewerbungsformular
    • Das Formular können Sie hier herunterladen.
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
    • Begründen Sie Ihre Motivation und Ihr Studienvorhaben im Gastland.
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Zeugnisse
    • Leistungsscheine, Zwischenprüfung, Vordiplom o.ä.
  • ggf. Sprachnachweis
    • in der Regel B2-Niveau für die Hauptunterrichtssprache

 

 

Bei erfolgreicher Bewerbung bekommen Sie von uns im Laufe des Februars einen Studienplatz angeboten. Das Angebot muss innerhalb von zwei Wochen angenommen oder abgelehnt werden.

 

Ablauf des Erasmus+ Auslandsstudiums

Im Nachfolgenden wird der Ablauf des ERASMUS-Auslandsaufenthalts nach erfolgreicher Bewerbung beschrieben. Um einen besseren Überblick über die nöten Schritte Ihrerseits zu behalten, stellen wir Ihnen auch eine Checkliste zum Download bereit. Bitte lassen Sie sich nicht von den vielen Formalitäten abschrecken - wir stehen Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Seite.

 

Nach der Zusage

  • Platzangebot annehmen: Teilen Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen nach der Zusage mit, ob Sie den Platz annehmen möchten oder nicht.
  • Nominierung und Registrierung an der Partneruniversität: Wir nominieren Sie formell bei der Gastuniversität. Sobald die Gasthochschule die Nominierung aktzeptiert hat, wird sich das Incoming Team mit weiteren Informationen bei Ihnen melden. Dies kann je nach Gastuniversität unterschiedlich lange dauern. Falls Sie jedoch bis Ende April (WiSe) bzw. Oktober (SoSe) noch nichts von der Gasthochschule gehört haben, melden Sie sich bitte bei uns.

 

Vor deinem Auslandssemster

  • Grant Agreement unterschreiben: Wir schicken Ihnen die Förderungsvereinbahrung per Email zu. Bitte prüfen Sie Ihre Daten und schicken uns das unterschriebene Original per Post zu.
  • Online Sprachtest: Bevor dein ERASMUS-Semester losgeht, bekommen Sie per Mail einen Link zum OLS (Online Linguistic Support)-Sprachtest geschickt. Die Absolvierung dieses Sprachtests ist Voraussetzung für die Ausszahlung der ersten Rate des Stipendiums. Der Link landet manchmal im Spam. Sollten Sie zu Beginn Ihres Auslandssemesters noch keinen Link zum Sprachtest erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
  • Rückmeldung: Auch während Ihres Auslandsstudiums bleiben Sie Student:in der HU und müssen sich daher für jedes Auslangssemester ganz normal zurückmelden.
  • Urlaubssemester: In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Urlaubssemester zu beantragen. Das Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, in der Zeit können aber trotzdem Kurse anerkannt und Prüfungen abgelegt werden.
  • Auslandskrankenversicherung: Das ERASMUS-Programm bietet KEINEN Versicherungsschutz. Bitte prüfen Sie daher, ob Sie über Ihre deutsche Krankenversicherung auch im Gastland versichert sind und schließen gegebenenfalls eine separate Auslandskrankenversicherung ab.
  • Learning Agreement: In das Learning Agreement (Anlage zum Grant Agreement) werden alle Kurse eingetragen, die Sie an der Gastuniversität besuchen möchten. Bei Fragen zur Anerkennung von bestimmten Kursen, wenden Sie sich bitte an Dagmar Adnouf. Das Online Learning Agreement (OLA) wird auf dieser Webseite erstellt und unterschrieben. Bitte lesen Sie sich hierzu die Anleitung durch und achten darauf, die korrekten Emailadressen der Ansprechpartner:innen in Heimat- und Gastuniversität einzutragen. Das Learning Agreement kann nach Ankunft an der Partnerhochschule noch einmal geändert werden. Die finale Version (nach Ankunft an der Parnerhochschule) laden Sie bitte herunter und schicken Sie zusammen mit der Confirmation of Registration (siehe unten) an Frau Marx und an uns.

 

Nach Ankunft an der Partneruniversität

  • Confirmation of Registration: Lassen Sie sich die Confirmation of Registration nach Ankunft an der Partneruniversität von der/dem Erasmuskoordinator:in vor Ort unterschreiben und senden Sie das Dokument per Mail an Frau Marx (Abteilung Internationales) und an uns. Das rechtzeitige Eingehen der Bestätigung ist Bedingung für die Auszahlung der ersten Stipendienrate.
  • Learning Agreement - notwendige Änderungen: Innerhalb von drei Wochen nach Semesterbeginn besteht die Möglichkeit, die Kursauswahl noch anzupassen. Auch dies geschieht auf der OLA-Webseite.
  • Verlängerung (bei Bedarf): Bei Interesse an einer Verlängerung Ihres Studienaufenthalts muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Bitte erfragen Sie hierzu die Fristen Ihrer Gasthochschule und beachten Sie die Fristen der HU (von WiSe auf SoSe 15. Dezember / von SoSe auf WiSe 15. Juni)

 

Vor der Rückkehr

  • Confirmation of Stay Abroad: Das von der Gasthochschule unterschriebene Dokument Confirmation of Stay Abroad muss bis spätestens drei Wochen nach Studienende per Mail an Frau Marx (Abteilung Internationales) und an uns geschickt werden. Das fristgerechte Einreichen des Dokuments ist Bedingung für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate.

 

Nach der Rückkehr

  • Online Sprachtest: Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie erneute eine Mail mit dem Link zum Onlinesprachtest - dies ist eine statistische Erhebung, ob sich die Sprachkenntnisse verbessert haben. Die Absolvierung dieses Tests ist Bedingung für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate. Bitte prüfen Sie regelmäßig auch Ihren Spamordner.
  • EU Online Survey: Sie erhalten nach Rückkehr per Mail einen Link, um einen Online-Bericht auszufüllen. Die Teilnahme ist Bedingung für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate. Bitte prüfen sie regelmäßig auch Ihren Spamordner.
  • Erfahrungsbericht: Bitte schreiben Sie einen kurzen Erfahrungsbericht (siehe Vorlage) und schicken diesen innerhalb von vier Wochen nach Rückkehr per Mail an uns.
  • Transcript of Records / Anerkennungsnachweis: Am Ende des Auslandssemesters erhalten Sie von Ihrer Gasthochschule ein Transcript of Records (Leistungsnachweis). Das Transcript sowie den Anerkennungsnachweis reichen Sie bitte zur Anerkennung bei Frau Adnouf ein. Sobald der Anerkennungsnachweis unterschrieben ist, schicken Sie bitte beide Dokumente per Mail an Frau Marx und an uns.