Humboldt-Universität zu Berlin - Graduiertenzentrum Theologie

Abschluss der Promotion

 

Die Promotion wird durch ein Bewertungsverfahren abgeschlossen, das in den §§ 5‒13 der geltenden Promotionsordnung der Theologischen Fakultät (AMB Nr. 62/2020) geregelt wird. Bestandteile des Bewertungsverfahrens sind zum einen die Beurteilung der Dissertation durch die Gutachterinnen und Gutachter, zum anderen die Prüfungen wahlweise im Rahmen eines Rigorosums oder einer öffentlichen Disputation.

 

Die Eröffnung des Bewertungsverfahrens wird mit dem Einreichen der Dissertation zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen beim/bei der Vorsitzenden des Promotionsausschusses beantragt. Die notwendigen Unterlagen werden in § 6 der Promotionsordnung genannt. Die Erklärung über die eigenständige Abfassung der Dissertation (§ 8 Abs. 7) wird üblicherweise in die Dissertation mit eingebunden. Bitte beachten Sie auch die Vorgaben zum maximalen Umfang der Dissertation (§ 8 Abs. 5). Sollte ein Ausnahmeantrag zur Erweiterung des Umfangs der Dissertation notwendig sein, sollte dieser Antrag nach Möglichkeit bereits vor der Fertigstellung der Dissertation gestellt werden.

 

Im Anschluss an das erfolgreiche Promotionsverfahren, das mit dem Rigorosum bzw. der Disputation als abgeschlossen gilt, muss die Dissertation innerhalb von zwei Jahren veröffentlicht werden (§ 14). Erst nach der Veröffentlichung der Dissertation erhalten die Promovierenden die Promotionsurkunde und damit das Recht, den Doktorgrad zu führen.

 

Bei Fragen zum Promotionsverfahren wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin des Graduiertenzentrums Dagmar Adnouf.