Vor der Promotion
Die Theologische Fakultät der Humboldt-Universität verleiht für eine besondere wissenschaftliche Qualifikation, die durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen wird, den akademischen Grad eines Doktors der Theologie (Dr. theol.). Darüber hinaus kann die Theologische Fakultät zusammen mit anderen kooperierenden Fakultäten der Humboldt-Universität den akademischen Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) verleihen.
Sie können entweder im Rahmen eines strukturierten Graduiertenprogramms oder individuell promovieren. Die Promotion erfolgt jeweils in enger Abstimmung mit einer betreuenden Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer der Theologischen Fakultät.
Wenn Sie eine betreuende Person für die Promotion gefunden haben, können Sie die Zulassung zur Promotion beantragen.
Die Betreuung der Promotion kann durch jede Hochschullehrerin bzw. jeden Hochschullehrer der Theologischen Fakultät übernommen werden. Eine Übersicht finden Sie bei den Seminaren und Professuren der Fakultät.
Das Betreuungsverhältnis wird am Beginn des Promotionsvorhabens durch eine gemeinsame Betreuungsvereinbarung zwischen den Promovierenden und den jeweiligen betreuenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern dokumentiert. Eine Muster-Betreuungsvereinbarung ist als Anhang 1 in der Promotionsordnung der Theologischen Fakultät (AMB Nr. 62/2020) enthalten. Diese Betreuungsvereinbarung gehört zu den notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Promotion.
Neben den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der Theologischen Fakultät, die Sie auf dem Weg zur Promotion fachlich beraten, bietet die Humboldt-Universität verschiedene Veranstaltungen und die Möglichkeit einer individuellen Beratung an. Wichtige Bereiche sind dabei Fragen zur Finanzierung der Promotion, Frauen- und Familienförderung sowie die Erstellung eines Exposés, das für den Zulassungsantrag zur Promotion zum Doktor der Philosophie (Dr. phil.) erforderlich ist. Weitere Informationen erhalten Sie beim Promovierendenportal der Humboldt-Universität sowie bei der Humboldt Graduate School.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind in den §§ 3‒4 der geltenden Promotionsordnung der Theologischen Fakultät (AMB Nr. 62/2020) enthalten. Über die Zulassung entscheidet der Promotionsausschuss der Theologischen Fakultät. Eine ergänzende Übersicht der erforderlichen Dokumente mit weiteren Erläuterungen finden Sie jeweils in einem der beiden folgenden Informationsblätter:
- Information zum Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Dr. theol.
- Information zum Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Dr. phil.
Bei Fragen zum Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte an Dagmar Adnouf (Sachbearbeiterin Promotionsangelegenheiten).
Nachdem der Promotionsausschuss Ihren Antrag auf Zulassung zur Promotion bewilligt hat, erhalten Sie schriftlich den Zulassungsbescheid. Innerhalb eines Monats können Sie sich anschließend als Promotionsstudentin/Promotionsstudent immatrikulieren. Weitere Informationen dazu stellt Ihnen das Immatrikulationsbüro der Humboldt-Universität zur Verfügung.