Informationen zum Zweiten Praktikum
Studium nach unterschiedlichen Studienordnungen
Studierende, die beabsichtigen, die Erste Theologische Prüfung vor einem kirchlichen Prüfungsamt zu absolvieren, sollten sich vor der Anmeldung zum Praktikum bei der jeweiligen Landeskirche informieren, welche zusätzlichen Bestimmungen im Blick auf ein Zweites Praktikum möglicherweise gelten (vgl. die Richtlinien des Evangelisch-Theologischen Fakultätentages). Die zusätzlichen Bestimmungen der Landeskirchen können z.B. folgende Punkte betreffen: den Einsatzbereich des Praktikums, die Absolvierung des Praktikums ausschließlich im Bereich der eigenen Landeskirche, den zeitlichen Umfang, die Zuleitung des Praktikumsberichts an die eigene Landeskirche, die Erstellung eines Praktikumszeugnisses durch den Mentors*die Mentorin.
Mit der Einführung der neuen Studienordnung zur Ersten Theologischen Prüfung zum WS 2017/18 ist ein zweites Praktikum im Wahlbereich (Modul 573) anrechenbar.
Einsatzbereiche
Mögliche Einsatzbereiche sind:
- Diakonische Träger, Einrichtungen und Dachverbände
- Sonderseelsorge, z.B. im Krankenhaus, Seniorenheim, Gefängnis oder Militärdienst
- Kirche an anderen Orten, z.B. Urlauberseelsorge
- Kunst und Kultur
- Kirchliche Öffentlichkeitsarbeit oder Publizistik
- Kirchliche Arbeitsstellen, z.B. des interreligiösen Dialogs oder der Ökumene, des kirchlichen Entwicklungsdienstes oder der Flüchtlingsarbeit, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Sonderdienste der Kirchenkreise
- Politischer Bereich, z.B. Beauftragter der EKD bei der Bundesregierung, EKD-Büro in Brüssel o.ä.
- Kirchengemeinden im Ausland
Die konkrete Gestaltung und Lernziele für das Praktikum vereinbaren Sie mit Ihrem Mentor*Ihrer Mentorin.
Ablauf
Das zweite Praktikumsmodul (Modul 573) an der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin besteht aus einer vorbereitenden Lehrveranstaltung sowie einem Vorbereitungsworkshop, dem Praktikum und einer Auswertung in Form eines Reflexionstages und eines Praktikumsberichtes.
Auch wenn das Praktikum nicht als Modul anerkannt werden soll, orientiert sich die Durchführung an diesen Elementen.
Vor dem Praktikum
Die zur Vorbereitung des Praktikums geeigneten Lehrveranstaltungen werden über die Modulzuordnung im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen. Ggf. ist die Anerkennung weiterer Lehrveranstaltungen möglich. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an.
Am Semesterende findet sowohl im Sommer- wie im Wintersemester ein Vorbereitungsworkshop statt, in dem Erwartungen, Anforderungen und individuelle Ziele für das Praktikum reflektiert werden.
Über das Anmeldeformular könne Sie sich für das Praktikum anmelden.
Praktikumsdurchführung
Nach der Anmeldung schlagen wir Ihnen mögliche Einsatzstellen vor. Sie können auch gern konkrete Einrichtungen voranfragen und im Anmeldeformular angeben. Auf dem Formular können Sie auch detaillierte Wünsche für den Praktikumsort, Ihre Interessen und mögliche Schwerpunkte angeben. Bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen kooperiert die Theologische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und den Einrichtungen des Diakonischen Werkes (DWBO).
Genauere Hinweise zur Durchführung finden Sie hier.
Nach dem Praktikum
Von Ihrem Mentor*Ihrer Mentorin benötigt die jeweilige Landeskirche im Anschluss an das Praktikum in der Regel ein schriftliches Praktikumszeugnis. Für die Bescheinigung des Praktikums auf dem Modulschein legen Sie bei uns bitte eine Bescheinigung des Mentors*der Mentorin über den Zeitraum des absolvierten Praktikums vor. Das Zeugnis für die Landeskirche kann diesen Zweck erfüllen.
Zu Beginn des folgenden Semesters findet in der Theologischen Fakultät ein Reflexionstag statt. Die persönlichen Erfahrungen im Praktikum werden an diesem Tag gemeinsam besprochen, zu den Erfahrungen der anderen in Beziehung gesetzt und auf die Theorieperspektiven der Einführungsveranstaltungen zurückbezogen.
Der Reflexionstag bildet eine gute Grundlage für Ihren Praktikumsbericht.