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Hinweise zu einzelnen Verfahren im Prüfungsbüro

Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen

Die Anmeldefristen zu den Prüfungen werden durch das Internet, Vorlesungsverzeichnis und Aushang am Prüfungsbrett bekannt gegeben. Die Fristen zur An- und Abmeldung der Prüfungen werden jeweils durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben.

Für alle Modulabschlussprüfungen erfolgt die Anmeldung und auch die Abmeldung ausschließlich über das Internet (https://agnes.hu-berlin.de/lupo/rds?state=user&type=0).

Für die An- und Abmeldung benötigen Sie Passwort und Login, welches Sie vom Computer- und Medienservice der HU (https://www.cms.hu-berlin.de/de) erhalten.

Weiterhin benötigen Sie eine TAN-Liste, die Ihnen per Post zugeschickt wird. Bitte heben Sie eine TAN-Nummer gut auf, um nach Verbrauch selbständig eine neue TAN-Liste generieren zu können. Bei Verlust der TAN-Liste wenden Sie sich bitte umgehend an unser Prüfungsbüro.

Die Prüfungsergebnisse erfahren Sie über das Online-Portal AGNES (https://agnes.hu-berlin.de/lupo/rds?state=user&type=0)

Werden Sie zu einem Prüfungstermin krank oder müssen eine Prüfung wiederholen, ist eine erneute Anmeldung durch die Studierenden erforderlich. Seitens des Prüfungsbüros wird keine automatische Anmeldung durchgeführt. Nehmen Sie ohne Anmeldung an einer Prüfung teil, wird diese nicht gewertet.

 

Meldung zur Krankschreibung

Bleiben Sie einer Prüfung trotz Anmeldung fern, muss innerhalb von drei Tagen im Prüfungsbüro ein ärztliches Attest (Krankenschein - keine Schul- und Sportunfähigkeitsbescheinigungen) vorliegen, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Bitte vermerken Sie auf Ihrem Krankenschein Matrikel-Nr. und die Prüfung, für die Sie sich krank melden. Abgabe bitte per Post oder Hausbriefkästen.

 

Letzte Wiederholungsmöglichkeit

Müssen Sie sich zu einem dritten Prüfungsversuch anmelden, ist keine Anmeldung über das Internet möglich. § 126 Abs. 1 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) sagt folgendes:
"Die Studentin oder der Student, die oder der vor der letzten Möglichkeit der Wiederholung einer Prüfung steht, wird schriftlich vom Prüfungsaus-schuss über die mit dem Nichtbestehen von Prüfungen gemäß § 105 verbundenen Konsequenzen informiert und zur Prüfungsberatung eingeladen, um Gründe für Prüfungsschwierigkeiten ermitteln und gezielt Hilfestellungen geben zu können. Die Studentin oder der Student kann auf die Beratung verzichten."

Abschlussarbeiten

Die Anmeldetermine für die Abschlussarbeiten werden durch das Internet, Vorlesungsverzeichnis und Aushang am Prüfungsbrett bekannt gegeben.

 

Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen

Mit der Einstufung in ein höheres Fachsemester ist noch keine Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen verbunden. Die Anerkennung erfolgt erst nach erfolgreicher Immatrikulation.

Melden Sie sich nach der Immatrikulation zeitnah im Prüfungsbüro der Theologischen Fakultät und reichen Ihre aktuellen Notennachweise inkl. aller bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen zur Anerkennung ein. Ist der Leistungsnachweis nicht schlüssig, legen Sie die entsprechenden Modulbeschreibungen vor.

 

Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an anderen Universitäten erbracht haben, bei uns anrechnen lassen wollen, bringen Sie bitte Ihre Leistungsnachweise bzw. Leistungsübersicht mit in die Sprechzeit des Prüfungsausschusses, möglichst auch Nachweise über Inhalt und zeitlichen Umfang der absolvierten Lehrveranstaltungen.